Handlungstipps für Notsituationen
Hole Hilfe:
In Notfällen rufe die Polizei (110) oder den Rettungswagen (112). In Fällen von Angriffen benachrichtigt der Rettungsdienst selbstständig die Polizei.
Helfe anderen:
In Notfällen ist es gesetzlich erlaubt, Nothilfe zu leisten. In solchen Fällen ist auch die Anwendung von Gewalt mit verhältnismäßigen Mitteln zur Abwehr von Gefahren erlaubt.
Erzeuge Aufmerksamkeit:
Schreie laut, nutze Hilfsmittel wie eine Trillerpfeife oder einen Taschenalarm. Fordere die angreifende Person aufzuhören. Personen, die es sich zutrauen, können dann dazukommen und haben bereits erste Infos zu der Situation.
Nimm weitere Anwesende in die Verantwortung:
Spreche dazu andere Personen direkt an: “Du mit der gelben Jacke, ruf die Polizei!“
Handlungstipps für den Umgang mit Vorfällen nach Hassgewalt
Signalisiere der betroffenen Person Unterstützung.
Nimm Blickkontakt zu der betroffenen Person auf. Sprich Betroffene direkt an: „Ich helfe Ihnen. Brauchen Sie etwas?“
Gewähre der betroffenen Person einen ruhigen und geschützten Raum.
Sei verständnisvoll und biete Hilfestellung an. Höre der Person zu und lasse sie nicht allein. Überfordere die Person nicht mit zu vielen oder schnellen Fragen.
Nimm die Wahrnehmung der Situation durch die betroffene Person ernst.
Betroffene können selbst meist am besten einordnen, weshalb sie angegriffen wurden. Stelle diese Perspektive nicht in Frage.
Dokumentiere eigene Verletzungen und Schäden
und rate der direkt betroffenen Person, dies auch zu tun. Fotografiere alle Verletzungen – auch wenn sie kaum sichtbar oder spürbar sind. Gehe so bald wie möglich zum Arzt und lasse alle Verletzungen in einen Nachweis (Attest) schreiben. Behalte beschädigte Kleidung und Gegenstände als Beweis.
Schreibe direkt nach dem Vorfall ein Gedächtnisprotokoll.
Es kann notwendig werden, sich detailliert an die Situation erinnern zu können. Versuche genau aufzuschreiben, was passiert ist und mache gegebenenfalls Fotos.
Vermittle Unterstützung.
Gib der betroffenen Person Hinweise auf Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen.
Besprich den Vorfall mit deinen Kolleg*innen
sobald die akute Situation vorüber ist. Überlegt gemeinsam, wie es euch geht und ob Ihr für die Zukunft Anpassungen vornehmen möchtet.
Wurde jemand verletzt?
Sei aufmerksam bezüglich eventueller Verletzungen oder eines Schocks. Durch einen Schock merken Menschen manchmal nicht sofort, dass sie verletzt sind. Bei körperlichen Verletzungen biete an, den Rettungsdienst (112) anzurufen.
Nutze Mimik und Gestik,
wenn die betroffene Person tTaub ist oder Ihr keine gemeinsame Lautsprache findet. Nutze Spracherkennungsprogramme. Stelle sicher, dass Du ein gut funktionierendes Spracherkennungsprogramm auf deinem Handy hast. Alternativ nutze Stift und Zettel. Wenn möglich, lerne die wichtigsten Vokabeln wie Hilfe, Schutz, Verletzung und Polizei in Deutscher Gebärdensprache und verschiedenen Lautsprachen.
Besprich mit der betroffenen Person das weitere Vorgehen
und nimm auf deren Bedarfe Rücksicht. Die Wünsche der Betroffenen haben grundsätzlich Vorrang. Du hast aber auch das Recht, dafür zu sorgen, dass es dir selbst gut geht und du dich sicher fühlst. Beachte, dass nicht alle Menschen eine Anzeige stellen wollen oder mit der Polizei in Kontakt kommen möchten. Rufe die Polizei (außer zur Abwendung einer akuten Gefahr) nur nach ausdrücklichem Wunsch der betroffenen Person. Wenn Du die Polizei rufst, informiere die betroffene Person sofort darüber.
Stelle dich als Zeug*in zur Verfügung,
wenn es dir möglich ist. Dies ist hilfreich für den Fall, dass die Person eine polizeiliche Anzeige erstatten möchte. Vergiss dabei nicht, der betroffenen Person Kontaktdaten mitzugeben, über die sie dich erreichen kann. Dies können auch Daten deiner Arbeitsstelle sein.
Melde den Vorfall.
Berichte den „Berliner Registerstellen“ oder anderen spezialisierten Meldestellen anonymisiert von dem Vorfall.